Neue Chancen für langzeitarbeitslose Menschen ?

Fachgespräch zu neuen Gesetzen in der Grundsicherung

Waldkirch –  Zwei neue Gesetzte zur Förderung von   langzeitarbeitslose Menschen plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren umzusetzen.  Der  Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß  hat die Gesetzesvorhaben im Mehrgenerationenhaus der Stadt Waldkirch  vorgestellt.

Frank Dehring, Geschäftsführer der Wabe gGmbH begrüßte zum Fachgespräch neben Peter Weiß, auch die stellvertretende Geschäftsführerin von 48 Grad Süd, Siglinde Ams, den Geschäftsführer der Arbeitsförderungsgesellschaft Offenburg Dr. Ewald Schamel und Ralf Nuglisch, Fachbereichsleiter   für Arbeit beim Paritätischen Wohlfahrtverbande Baden-Württemberg.  Zu Beginn des Gespräches konnten sich die Beteiligten ein schmackhaftes Bild der Arbeitsförderung in Waldkirch machen. Beim Mittagstisch der Wabe gGmbH werden Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt im Bereich Hauswirtschaft, Service und Küche qualifiziert. Frischer Salat des Saison, badischer Kartoffelsalat mit Cordon Bleu und eine Eisvariation bildeten einen gelungenen Einstieg.  

Die Komplexität der Arbeitsförderung für langzeitarbeitslose Menschen wurde im anschließenden Fachgespräch deutlich. „Um dieser Vielschichtigkeit gerecht zu werden, war es uns wichtig zwei neue Gesetzesvorhaben einzubringen“, so Peter Weiss.  Die Gesetzesänderung, die nach Absicht der Regierung im Herbst  ins SGB II aufgenommen werden soll,  will zum einen Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen ermöglichen, die bereits  6 Jahre und länger im Bezug von ALG II stehen, zum anderen möchte es Menschen, die mind.  2 Jahre arbeitslos sind den Zugang zum regulären Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Förderungen die einen degressiven Lohnkostenzuschuss und ein Coaching für die Betroffenen vorsieht, soll für Arbeitsplätze bei allen Arbeitgebern offen stehen.

„ Damit eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt für die beschriebene Zielgruppe überhaupt ein realistisches Ziel ist, sind stufenweise  Konzepte,  ein breites Netzwerk, verlässliche Kooperationen zwischen Sozialunternehmen und Unternehmen des Arbeitsmarktes  zwingend notwendig.  Die Waldkircher Wabe ist hier sehr gutes Beispiel“, so Ralf Nuglisch.  „Zusätzliche vier Milliarden Euro für die Integration langzeitarbeitsloser Menschen in den kommenden fünf Jahren können zwar die vorangegangenen Kürzungen im SGB II nicht kompensieren. Sie sind ein aber ein lange gefordertes und wichtiges sozialpolitisches Signal. Um mehr betroffenen Menschen Hilfe anbieten zu können, muss es jetzt noch politisch gelingen, das Arbeitslosengeld II in aktive Mittel zur Förderung von Arbeit umwandeln zu können“, so Nuglisch weiter. „Aber auch die Einbindung der öffentlichen Hand in Form von Quartiersentwicklung, wie z.B. in der Emmendinger Straße, verlässliche Arbeitsmarktförderung  oder die Einbindung von sozialen Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen sind weitere wichtige Bausteine, wenn man es mit der sozialen Teilhabe von langzeitarbeitslosen Menschen ernst meint, so der Fachbereichsleiter für Arbeit des paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Land.

Dr. Ewald Schamel sieht das genau als Aufgabe der Geschäftsführer der Sozialunternehmen. „Wir müssen innovativ, kreativ und konsequent Arbeitsmöglichkeiten für unsere Zielgruppe auftun und brauchen hierzu Partner aus der Wirtschaft und der öffentlichen Hand, die es ermöglichen, Menschen mit erschwerten Zugangsvoraussetzungen, eine Perspektive und eine Teilhabe zu ermöglichen.“  Siglinde Ams von 48 Grad Süd ergänzte hierzu, dass soziale Teilhabe aber nicht auf Kosten der Beschäftigungsgesellschaften ausgetragen werden dürfen. „  Die Fördermöglichkeiten in den einzelnen Programmen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet und der Betreuungs- und Qualifizierungsaufwand für Menschen mit mehrfachen Einschränkungen ist  oft höher, wie sie durch den Lohnkostenzuschuss ausgeglichen werden.“ 

Die gesetzliche Verankerung von Teilhabemöglichkeiten halten alle Experten für sinnvoll und notwendig.

Allerdings müsse in den Umsetzungsdetails noch gefeilt werden.  „ Um die Verzahnung zwischen allgemeinen Arbeitsmarkt und Sozialunternehmen zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, dass auch Phasen der betrieblichen Erprobung ermöglicht werden. Hier müsse der Gesetzgeber noch nachjustieren“, so Dehring. „Ebenfalls müssen die Zugangsvoraussetzungen für die Programme auch so angepasst werden, dass die Menschen vor Ort erreicht werden und die Zielrichtung des Gesetzes aufgrund von Eintrittshürden nicht verfehlt werden.“

Peter Weiß bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten für den konstruktiven Gedankenaustausch und die tägliche, komplexe und herausfordernde Arbeit mit langzeitarbeitslosen Menschen.